Freiberufliche Leistungen
Schnelle Hilfe bei Bedarf auch am Unfallort
Zur Schadensaufnahme kommen wir zu Ihnen, zu Ihrer Werkstatt oder auch zum Unfallort.
Sie erreichen uns von 9 Uhr bis 18 Uhr
Telefon (03328) 33 674 66
Gutachtenannahme nur nach telefonischer Terminabsprache.
Schadengutachten
Als Geschädigter im Rahmen eines Haftpflichtfalls, z.B. durch einen Verkehrsunfall, haben Sie generell das Recht auf eigene Wahl eines Kfz-Sachverständigen.
Dieses Wahlrecht sollten Sie sich von niemandem streitig machen lassen!
Neutral und unabhängig
Als neutraler von Versicherungen unabhängiger Sachverständiger ermittle ich bei der Erstellung des Gutachtens folgende Fakten:
- Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges
- Reparaturkosten
- Restwert über den lokalen Markt
(Sondermarkt nur auf besondere Anforderung
durch den Auftraggeber) - Wertminderung
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallkategorie
Direkte Abrechnung
Bei der Honorarabrechnung bieten wir unseren Kunden in der Regel an, unser Honorar direkt mit der Versicherung abzurechnen.
Dazu fügen wir der Rechnung eine von Ihnen zu unterzeichnende Abtretungserklärung bei.