Amtliche Leistungen
Beitrag zur Sicherheit
Wir sind dabei im hoheitlichen Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Mit einem Oldtimer sehen Sie nicht nur gut aus, sondern sparen mit der H-Zulassung auch bares Geld.
Es gelten die Preise entsprechend
GTÜ-Preisliste Prüfentgelte
Siehe auch: StVZO §23
H-Zulassung
Wir führen für Sie Oldtimergutachten nach §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durch.
Oldtimergutachten & Zulassung als Oldtimer
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch die GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Umfang des Gutachtens
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.